Datenschutzberatung
- Beratung zum Thema Datenschutz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)
- Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter nach DSGVO Art. 37
- TÜV SÜD Zertifikat „Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV“
FAQ
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Was ist die DSGVO?
Die EU Datenschutz-Grundverordnung oder EU DS-GVO oder DSGVO hat die genaue Bezeichnung „Verordnung EU 2016/679“ und ersetzt die Richtlinie „RL 95/46/EG“ (Art 88 DSGVO)) zum 25.05.2018.
Sie regelt den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten.
Was ist das BDSG-neu?
„BDSG-neu“ ist das Bundesdatenschutzgesetz, welches in der neuen Fassung von 2018 zusammen mit der DSGVO seit dem 25.05.2018 in Kraft ist.
Muss ich meine Website anpassen?
Jede Internetseite eines Unternehmens (GbR, Freiberufler, Einzelunternehmen, Vereine, GmbH, KG, OHG, Ltd) muss Konform zur DSGVO gestaltet werden.
Nur die Website einer Privatperson muss nicht angepaßt werden.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Laut Art. 83 und 84 der DSGVO kann die Geldbuße bis 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes oder 20 Mio EUR betragen, je nachdem welcher der Beträge höher ist.
Bin ich von der DSGVO betroffen?
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) wenn …
- mind. 10 Personen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten
- Sie nach Art. 35 DSGVO zu einer Datenschutz-Folgeabschätzung verpflichtet sind
Ab wann gilt die DSGVO?
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Zur Überprüfung der DSGVO und BDSG-neu wurden in jedem Bundesland Aufsichtsbehörden geschaffen. In Bayern z.B. ist das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht BayLDA in Ansbach zuständig.
meine Leistungen
Datenschutzberatung
Datenschutzkonforme Website
– Prüfung Ihrer Website auf Datenschutz-Konformität nach DSGVO.
– Beratung und Umsetzung eines datenschutzkonformen Internetauftritts.
Datenschutzerklärung & Impressum
externer Datenschutzbeauftragter (DBS)
Datenschutz-Check
Auftragsverarbeitung (ADV)
– Beratung beim Erstellen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (ADV) gemäß Art. 28 DSGVO.
– Unterstützung beim Identifizieren von Auftragsverarbeitungen und ob eine ADV gebraucht wird.
Wo biete ich meine Datenschutzberatung an?
Ich biete meine Beratung im Raum München und Rosenheim, Oberbayern, Raum Augsburg, Schwaben und Großraum Gunzenhausen, Weißenburg, Ansbach, Nürnberg in Mittelfranken an.
Telefonische Beratung oder ein Online-Check Ihrer Website ist auch überregional möglich.